Ihr habt bestimmt schon in dem einen oder anderen Rezept gelesen, dass ich Gundelrebe sehr gerne in der Küche verwende. Ich mach ihn mir aber auch noch wo anders zu Nutze. Nämlich in meinem Balkongarten.
Gundelrebe als Bodendecker
Glechoma hederacea, auf deutsch eben Gundelrebe oder Gundermann genannt, gehört der Familie der Lippenblütler an und ich habe ihn als perfekten Bodendecker für meine Kübelpflanzen entdeckt.
Nicht dass die Gundelrebe eine bodenverbessernde Wirkung hätte, doch sie ist im Winter hart im nehmen und wächst selbst unter der Schneedecke weiter. Im Frühling ist sie eine der ersten Pflanzen, die hübsch blühen und im Sommer beschattet sie die Erde und verhindert damit, dass sie unter der heißen Sonne zu schnell austrocknet.
Gundelrebe als Zauberpflanze
Früher freuten sich die Leute sehr darüber, wenn Gundelrebe rund um’s Haus wuchs, denn man schrieb ihr eine das Haus schützende Wirkung zu. Möglicherweise geht das auf die germanische Sage zurück, welche die Gundelrebe entsprechend die Pflanze des Gewitter- und Wettergotts Donars ist. Wo sie wuchs wiegte man sich vor Blitzschlag in Sicherheit. Auch wenn ich sie wirklich gerne habe, vertraue ich heute dem klassischen Blitzableiter mehr.
Gundelrebe als Küchenpflanze
In der Küche allerdings tut sie aber tatsächlich sehr zuverlässig gute Dienste. Wenn ihr sie regelmäßig zum Würzen eurer Speisen verwendet, hat sie auch gar keine Chance alles was sonst noch im Topf wachsen soll zu überwuchern; was zugegebenermaßen ihr Lebensziel zu sein scheint. Man kann sie (wenn sie blüht) zu Limonade kochen, zur Suppe geben, im Smoothie mixen oder als Garnitur für Dessert nehmen. Gundelrebe passt immer!
Gundelrebe in der Volksmedizin
Ein weiterer Vorteil sie ganz in der Nähe zu haben ist, dass sie euch helfen kann, falls euch Eiter oder Schleim quälen. In der Volksmedizin wird der Tee aus Blättern für eitrige Wunden genauso wie für verschleimte Bronchien mit dem damit einhergehenden Husten verwendet.
(Bitte dennoch unbedingt einen Arzt oder/und eine Apotheke aufsuchen wenn es sich um unklare, ernsthafte oder langanhaltende Beschwerden handelt!)